Gehört eine Eigentumswohnung zu dem Nachlass, weil sie der Testamentsvollstrecker für den Erben mit Nachlassmitteln erworben hat, sind die Hausgeldschulden, die während der Dauer der Testamentsvollstreckung fällig werden, Nachlassverbind-lichkeiten. Quelle: Bundesgerichtshof vom 4. November 2011
Zur Einordnung von Hausgeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten
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