Versorgungsleitungen die durch den Grund und Boden verlaufen, können die Nutzungsmöglichkeit und damit den Wert eines Grundstücks erheblich mindern. Sofern ein dingliche Sicherung oder ein gesetzlicher Anspruch des Versorgers besteht ist daran kaum was zu ändern. Anders im Fall einer bloßen Gestattung. Die kann auch noch nach Jahrzehnten widerrufen werden. So entschieden vom BGH am 16. Mai 2014. Leitsatz: Ein Eigentümer, der die Inanspruchnahme seines Grundstücks durch einen Nachbarn (hier: durch unterirdisch verlegte Leitungen) jahrzehntelang gestattet hat, verliert hierdurch nicht das Recht, die Gestattung zu widerrufen und anschließend seine Ansprüche aus $ 1004 BGB geltend zu machen.