Auch wenn die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) normierten Verfahren grundsätzlich für die Ermittlung des Verkehrswerts gleichrangig sind, hat es sich doch inzwischen unter professionellen Immobliensachverständigen herumgesprochen, dass das Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV) den stärksten Marktbezug hat und zu marktkonformen Verkehrswerten führt. Dementsprechend hat der Immobiliensachverständige immer zunächst zu prüfen, ob geeignete Vergleichspreise in hinreichender Anzahl für die Verkehrswertermittlung zur Verfügung stehen.
Bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens hilft die am 11. April 2014 im Bundesanzeiger veröffentlichte Vergleichswertrichtlinie, die hier heruntergeladen werden kann.
Neue Vergleichswertrichtlinie und markkonforme Verkehrswerte
Veröffentlicht in Infos zur Immobilienbewertung.