Der verbilligte Verkauf eines Grundstücks unterhalb des Verkehrswerts durch eine GmbH an den Bruder eines Gesellschafters stellt keine freigiebige Zuwendung der Gesellschaft dar. Er löst demzufolge auch keine Schenkungsteuer aus. FG Münster, 3 K 103/13 Erb.
Bei dem entschiedenen Fall war das FA der Ansicht, dass der Verkehrswert höher war als der vereinbarte Kaufpreis. Insbesondere bei Geschäften mit nahen Angehörigen scheint es empfehlenswert das Verkehrswertgutachten eines Immobiliensachverständigen als Entscheidungshilfe für die zu treffenden Vereinbarung heranzuziehen.
Im Kern geht es um die Frage ob neben der verdeckten Gewinnausschüttung auch Schenkungssteuer anfällt, die durch das FG Münster verneint wurde. Wegen der grunsätzlichen Bedeutung wurde die Revison zum BFH zugelassen (Az. II R 44/13).
Verbilligter Grundstückskauf unter Verkehrswert ist keine Schenkung
Veröffentlicht in Infos zur Immobilienbewertung und verschlagwortet mit Erbschaftsteuer, Schenkung, verdeckte Gewinnausschüttung, Verkehrswert.