Nach einer Entscheidung des OLG Koblenz, Az. 10U 834/12 ist der Verkäufer einer Eigentumswohnung für die korrekte Flächenangabe verantwortlich, weil die Beschaffenheit des Grundstücks zutreffend dargestellt werden muss. Die Berufung auf den im Kaufvertrag vereinbarten Gewährleistungsausschluss war erfolglos.
Immobilienverkäufer haftet für falsche Flächenangabe
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