Bauftragen Immobilieneigentümer einen Gutachter, der die Vermietungs-Chancen der Immobilie beurteilen soll, können sie die Kosten als Werbungskosten absetzten. Soll hingegen ganz oder teilweise eine Verkaufspreis ermittelt werden, dürfen sie dei Kosten gar nicht oder nur anteilig geltend machen. (Bundesfinanzhof, X b 254_10). Quelle: Wirtschaftswoche, 24.10.2011.