Grundbuchamt verweigert Grundbuchberichtigung

Das Grundbuchamt ist verpflichtet, ein öffentliches Testament selbstständig und umfassend auszulegen. Diese Pflicht zur umfassenden Auslegung bezieht sich auch auf eine etwa einzutragende Nach- und Ersatznacherbfolge sowie Befreiungen des Vorerben (OLG München 25.1.12, 34 Wx 316/11). Quelle: http://www.iww.de/erbbstg/zivilrecht-aktuell/testament-grundbuchamt-verweigert-grundbuchberichtigung-f56463

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