Aufwendungen für eine zweite Wohnung, die wegen eines beruflich veranlassten Umzugs entstehen, können der Höhe nach unbegrenzt abziehbare Werbungskosten sein. Dies entschieden die Münchener Richter in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil.
Quelle: http://www.tuced.de/masterstudiengaenge/beziehungsmarketing-customer-relationship-management/zielgruppe.html
Doppelte Miete nach beruflichem Umzug als Werbungskosten abziehbar
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