Wer von Gesetzes wegen, durch ein Testament oder einen Erbvertrag zum Erben wird, der hat auf das Erbe üblicherweise Erbschaftsteuer zu zahlen, wenn und soweit der Wert des Nachlasses bzw des Erbteils den gesetzlichen Freibetrag überschreitet. Quelle: http://www.boer-niessing.de/das-erbrecht-der-pflichtteil-die-erbschaftsteuer-und-die-einkommensteuer/
Das Erbrecht, der Pflichtteil, die Erbschaftsteuer und die Einkommensteuer
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