Berliner „Schrottimmobilien“ 150% über Verkehrswert

Wie der Tagesspiegel heute in seiner Online Ausgabe berichtet, hat die Berliner Polizei 6 Haftbefehle und 35 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Die Beschuldigten sollen unerfahrenen Käufern Steuerersparnisse, und Hohe Mieteinnahmen in Aussicht gestellt haben. Teilweise soll der Kaufpreis das 2,5 Fache  des eigentlichen Werts betragen haben. (Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/haftbefehle-und-durchsuchungen-grosseinsatz-gegen-schrott-immobilien-verkaeufer/9852860.html).
In seiner Entscheidung vom 24. Januar 2014 hat der BGH präzisiert, dass bei bei einer  Abweichung des Kaufpreises vom Verkehrswert von 90%  ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und bei überschreiten dieser Grenze keine weiteren Umstände vorhanden sein müssen, um auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu schließen.

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