Neue Vergleichswertrichtlinie und markkonforme Verkehrswerte

Auch wenn die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) normierten Verfahren grundsätzlich für die Ermittlung des Verkehrswerts gleichrangig sind, hat es sich doch inzwischen unter professionellen Immobliensachverständigen herumgesprochen, dass das Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV) den stärksten Marktbezug hat und zu marktkonformen mehr erfahren

Grundstückskaufpreis sittenwidrig erst bei 90% Abweichung vom Verkehrswert

In einer aktuellen Leitsatzentscheidung kommt der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass ein besonders grobes Missverhältnis , das ohne das Hinzutreten weiterer Umstände den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des des Begünstigten erlaubt, erst bei bei einer Abweichung vom Verkehrswert (Verkehrswertüber- oder Unterschreitung) von 90% vorliegt. BGH 24.1.2014

Umsatzzahlen im Berliner Immobilienmarkt 2013

Vorläufige Umsatzzahlen über den Berliner Grundstücksmarkt 2013 == Das Interesse am Berliner Immobilienmarkt ist auch 2013 ungebrochen –
Geldumsatz auf fast 13,6 Mrd. € gestiegen. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte hat vorläufige Umsatzzahlen über die Entwicklung des Immobilienmarktes im Jahr 2013 veröffentlicht. Im Rahmen der Informationen zum Umsatzvolumen am Berliner Immobilienmarkt stehen jetzt die vorläufigen Daten über den Jahresumsatz 2013 zum kostenlosen Abruf bereit. http://www.Gutachterausschuss-Berlin.de

Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Auflage Urteil vom 20.11.13 II R 38/12

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich im Urteil vom 20. November 2013 II R 38/12 mit den Folgen befasst, die sich für die Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer ergeben, wenn der Eigentümer ein Grundstück verschenkt und sich dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit an dem Grundstück vorbehält. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wert des Wohnrechts, der unter bestimmten Voraussetzungen der Grunderwerbsteuer unterliegt, höher sein kann als der Wert des Wohnrechts, der bei der Berechnung der Schenkungsteuer abgezogen wurde. mehr erfahren

Minderung des Verkehrswerts durch Wegerecht

In Abt. II des Grundbuchs eingetragene Grunddienstbarkeiten sind vom Immobiliensachverständigen bei der Verkehrswertermittlung als rechtliche Gegebenheit  zu berücksichtigen. Sie können den Verkehrswert des begünstigten (herrschenden) Grundstücks erhöhen und Wert des belasteten (dienenden) Grundstücks mindern.
Was ist aber, wenn die durch die Dienstbarkeit begünstigte Nutzung endgültig aufgegeben wird? Wie ist dann die Minderung des Verkehrswerts zu bemessen?mehr erfahren

Stille Reserven mit Verkehrswertgutachten nachweisen

Die Buchwerte von Grundstücken im Betriebsvermögen entspricht in vielen Fällen nicht deren Verkehrswert. Oft werden stille Reserven vermutet, ohne genau zu wissen, ob sie tatsächlich vorhanden sind. Für den Geschäftsführer einer GmbH kann es aus Haftungsgründen von erheblicher Bedeutung sein, ob er das Vorhandensein von stillen Reserven nachweisen kann. Der BGH hatmehr erfahren

Auch ein nicht eingetragenes Vorkaufsrecht kann den Verkehrswert beeinflussen

Ein in Abt II des Grundbuchs eingetragenes Vorkaufsrecht ist – wie andere dort eingetragene Lasten und Beschränkungen auch – grundsätzlich bei der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen. Aber auch das Vorhandensein etwa nicht eingetragener Rechte und Lasten sind vom Immobiliensachverständigen zu recherchieren und auf ihren Verkehrswerteinfluss  zu prüfen. Er darf sich nicht allein auf die Eintragungen im Grundbuchblatt verlassen. mehr erfahren