Lücken oder Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten rechtfertigen für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit. BGH, Beschluss vom 27. September 2011 – X ZR 142/08
Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen
Veröffentlicht in Infos zur Immobilienbewertung und verschlagwortet mit Befangenheit ;.