Mit Urteil vom 9. August 2011 VII R 2/11 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine steuerberatende Tätigkeit im Angestelltenverhältnis auch bei Vollzeitbeschäftigung mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar ist und somit der Bestellung als Steuerberater nicht entgegensteht. In dem vom BFH entschiedenen Fall hatte ein ehemaliger Steuerberater, der inzwischen steuerberatende Tätigkeiten für ein Unternehmen im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses wahrnahm (sog. Syndikus-Steuerberater), seine Wiederbestellung als Steuerberater beantragt, was die beklagte Steuerberaterkammer abgelehnt hatte. Auch die hiergegen beim Finanzgericht (FG) erhobene Klage wurde abgewiesen. Das FG meinte, die Vollzeitbeschäftigung als Syndikus-Steuerberater werde den Kläger in seiner ihm als selbständiger Steuerberater obliegenden Pflicht zur unabhängigen Berufsausübung beeinträchtigen, weil er neben seiner Angestelltentätigkeit den Steuerberaterberuf nicht in nennenswertem Umfang, sondern lediglich als „Feierabendsteuerberater“ ausüben und auftretende Kollisionen zwischen seinem Hauptberuf als Angestellter und seiner Steuerberatertätigkeit nicht eigenverantwortlich regeln könne. Dieser Ansicht folgte der BFH nicht, sondern verpflichtete die Steuerberaterkammer, den Kläger als Steuerberater wiederzubestellen. Eine Tätigkeit als selbständiger Steuerberater in nennenswertem Umfang könne nicht gefordert werden. Ebenso wie der hauptberufliche Steuerberater an Mindestarbeitszeiten nicht gebunden sei, sondern den Umfang seiner Tätigkeit frei bestimmen dürfe, könne der neben seiner Angestelltentätigkeit tätige Steuerberater den Umfang dieser Tätigkeit der ihm für den Nebenberuf zur Verfügung stehenden Zeit anpassen.
Mit der 2008 in Kraft getretenen Änderung des Steuerberatungsgesetzes habe der Gesetzgeber die Angestelltentätigkeit als Syndikus-Steuerberater ohne eine Vorgabe zu ihrem Umfang als mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar angesehen, weshalb dieser sowohl haupt- als auch nebenberuflich ausgeübt werden könne. Quelle: Bundesfinanzhof.
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Hobbyraum darf nicht zu Wohnzwecken genutzt werden
Die Nutzung eines in einer Teilungserklärung als Hobbyraum ausgewiesenen Raums für Wohnzwecke ist unzulässig, wenn der Raum nicht nur vorrübergehende Übernachtungen benutzt wird. Quelle: BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011.
Deutschland und Indien 2011-2012
anbei das Ergebnis der Preisgerichtssitzung zur 2. Wettbewerbsphase am 29.10.2010 des Offenen, zweiphasigen Realisierungswettbewerbs ist bekannt.
Es kann hier heruntergeladen werden: Ergebnis des Wettbewerbs
2-phasiger Realisierungswettbewerb, temporärer, mobiler und multifunktionaler Ausstellungsraum
Deutschland und Indien 2011-2012
Aus Anlass des 60jährigen Bestehens der diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Indien findet von Herbst 2011 bis Mitte/Herbst 2012 das Deutschlandjahr „Deutschland und Indien 2011-2012″ statt. Die Präsentation Deutschlands und deutsch-indischer Kooperationen wird die Bereiche Politik, Wirtschaft, Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung umfassen. Die Projektträger des Deutschlandjahres sind das Auswärtige Amt, das Goethe-Institut, der Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft und das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Eines der Hauptziele des Deutschlandjahres ist, die Partnerschaft in allen Bereichen auszubauen. Das bereits bestehende positive Bild Deutschlands soll verstärkt und erweitert werden. Die Reichweite und Sichtbarkeit deutscher Netzwerke soll vergrößert werden.
Anlass und Ziel des Wettbewerbs ist die Realisierung eines temporären, mobilen und multifunktionalen Veranstaltungsraumes, als markantes Zeichen und symbolhaften Ort für das Gesamtprojekt „Deutschland und Indien 2011-2012″. Der Auslober, das Goethe-Institut (Max Müller Bhavan) in New Delhi, Indien, beabsichtigt, diesen multifunktionalen und mobilen Raum während der Laufzeit des Programms in verschiedenen großen Städten Indiens für ca. zwei Wochen zu bespielen. Der “Raum” soll eine Plattform für gemeinsame Aktivitäten in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft, Bildung und Forschung bieten. Im Rahmen des Wettbewerbs werden innovative Lösungsansätze gesucht für einen Hauptraum und kombinierbare Zusatzräume für weitere Einzelpartner. Aufgrund der hohen Symbolwirkung für das Gesamtprojekt legt der Auslober besonderes Gewicht auf ökologisch vernünftige, klimagerechte und technologisch versierte Lösungen in Materialien und Entwurf.
Deutschland und Indien 2011-2012_Kurzfassung
Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb:
https://www.wettbewerbe-aktuell.de/wettbewerbe/2/teilnehmerbereich.html
Realisierungswettbewerb Wohnheim Luftschiffhafen
Die Stadt Potsdam beabsichtigt auf dem Areal des Luftschiffhafens Potsdam, 3 km südlich der historischen Innenstadt, im Rahmen der Entwicklung des Standortes der Eliteschule des Sports, “Friedrich-Ludwig-Jahn”, ein Schülerwohnheim mit 150 Plätzen als Ersatzbau zu errichten.
Das Wohnheim soll mit einer Nutzfläche von ca. 2.700 m² (ohne Verkehrs- und Funktionsflächen) als 7-geschossiger Neubau an das bestehende 15-geschossige Wohnheim angebaut werden. Geplant sind ein Zentraler Bereich, ein Wohngruppenbereich (120 Plätze) und 30 Plätze in Ein- und Zweibettzimmern sowie dezentrale Funktionsbereiche. Die beiden Gebäude sollen über ein zentrales Foyer erschlossen werden. Das Erdgeschoss des 15-geschossigen Bestandsgebäudes ist in die Konzeption mit einzubeziehen.
Das Wettbewerbsgrundstück liegt unmittelbar am Templiner See, umgeben von historischem Baumbestand. Das knappe Baufeld und dessen Lage stellen hohe Anforderungen insbesondere an die Einfügung des Neubaus in die Umgebung. Der Auslober erwartet sich vom Wettbewerb ein optimales Ergebnis im Hinblick auf die Gestaltung, die Funktionalität und die Wirtschaftlichkeit. Der Wettbewerb wird nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) durchgeführt.
Bekanntmachung:
TED Dokumenten-Nr. 217422-2010
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:217422-2010:TEXT:DE:HTML&src=0
Bewerbungsformblatt:
http://www.propotsdam.de/index.php?go=Realisierungswettbewerb+Wohnheim+Luftschiffhafen+Potsdam
Aktuelle Wettbewerbsauslobung
Aus Anlass des 60jährigen Bestehens der diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Indien findet von Herbst 2011 bis Mitte/Herbst 2012 das Deutschlandjahr „Deutschland und Indien 2011-2012“ statt. Die Präsentation Deutschlands und deutsch-indischer Kooperationen wird die Bereiche Politik, Wirtschaft, Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung umfassen. Die Projektträger des Deutschlandjahres sind das Auswärtige Amt, das Goethe-Institut, der Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft und das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Die Auslobung und die Teilnehmerunterlagen können hier heruntergeladen werden:
https://www.wettbewerbe-aktuell.de/wettbewerbe/2/teilnehmerbereich.html
Grundsteuerreform – Einigung in Sicht?
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie einiger Bundesländer wird untersucht, ob eine Bemessung der Grundsteuer die sich am Verkehrswert orientiert möglich ist. Das Modell der Wertermittlung wird in der Langfassung dieser Studie ausführlich dargestellt. Sie kann hier heruntergeladen werden:
http://www.finanzen.bremen.de/sixcms/media.php/13/Machbarkeitsstudie_lang__22.pdf