In die Debatte um die Neuordnung der Erbschaftsteuerreform kommt keine Ruhe: Nach der Reform 2009 und weiteren Nachbesserungen im Jahr 2010 dringen die Länder auf neue Änderungen an dem Gesetzeswerk, welche noch im Laufe des Jahres 2012 wirksam werden sollen. Im Fokus stehen die sogenannten „Cash-Gesellschaften“. Durch sie ist es möglich, selbst große Privatvermögen im Einklang mit dem geltenden Recht erbschaftsteuerfrei auf die nächste Generation übertragen zu können. Bei dieser Konstruktion wird das private Vermögen in eine betrieblich geprägte Personengesellschaft oder eine GmbH eingebracht. In dieser Form – als Betriebsvermögen – wird es nun steuerlich begünstigt und kann nach bestimmten Voraussetzungen zu 85 oder gar zu 100 Prozent von der Steuer befreit werden.Genau dieser Tatbestand ist Gegenstand der Änderungsempfehlungen, die die Länderfinanzminister am 6. Juli im Bundesrat im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 verabschiedet haben. Angesichts sinkender Einnahmen aus der Erbschaftsteuer wollen sie dieses zuletzt oft genutzte Schlupfloch schließen. Quelle: http://www.kpmg.de/Themen/31745.htm
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Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen Regelungen des
Die drei Beschwerdeführer wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die unterschiedlichen Steuersätze, Freibeträge und Steuerbefreiungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung des Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24. Dezember 2008, durch die sie als Erblasser unmittelbar in der Ausübung ihrer Testierfreiheit betroffen seien. …
Pressemitteilung Nr. 112/2010 vom 3. Dezember 2010
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-112.html