Der verbilligte Verkauf eines Grundstücks unterhalb des Verkehrswerts durch eine GmbH an den Bruder eines Gesellschafters stellt keine freigiebige Zuwendung der Gesellschaft dar. Er löst demzufolge auch keine Schenkungsteuer aus. FG Münster, 3 K 103/13 Erb.
Bei dem entschiedenen Fall war das FA der Ansicht,mehr erfahren
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Erbschaftsteuer – Steuerfreiheit bei selbstgenutztem Wohnungseigentum
Das FG Münster entschied, dass die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG (Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohnungseigentum) nicht gewährt werden könne, wenn der Erwerber die erworbene Immobilie nicht erkennbar zur Nutzung zu eigenen Zwecken bestimmt habe.mehr erfahren
Erbschaftsteuer-Rechner
Sie sind Erbe oder möchten Ihren eigenen Nachlass regeln. Mit diesem Rechner können Sie ermitteln, ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuern anfallen. http://www.volksbank-neu-ulm.de/privatkunden0/magazin/erben_und_vererben/erbschaftsteuer-rechner.html
Erbschaftsteuer: Abziehbarkeit von Steuerberaterkosten und Steuernachzahlungen als Nachlassverbindlichkeiten
Nachlassverbindlichkeiten sind bei der Berechnung der Erbschaftsteuer vom Erbe abzuziehen. Doch die Finanzämter sind meist streng. Streitpunkt ist häufig, ob Steuerberatungskosten für die Erstellung einer Steuererklärung für den Verstorbenen und die Steuernachzahlungen als Nachlassverbindlichkeit gelten. Hier sollte ein Musterprozess Klarheit bringen.
Finanzgericht Niedersachsen: nicht erbenfreundlich
Die Antwort auf die Frage nach der Abzugsfähigkeit der Steuerberaterkosten und der Steuernachzahlungen als Nachlassverbindlichkeit kommt vom Finanzgericht Niedersachsen. Sie fällt leider nicht zu Gunsten von Erben aus.
Weder die Steuernachzahlung, noch das Honorar für den Steuerberater sind nach Ansicht der Niedersächsischen Finanzrichter als Nachlassverbindlichkeiten bei Ermittlung der Erbschaftsteuer abziehbar.
Warum so kleinlich?
Zur Begründung führten die Richter aus:
Nachzahlung: Verstirbt jemand während des Jahres, ist die Steuer für dieses Jahr nicht entstanden. Es liegt deshalb keine Nachlassverbindlichkeit vor.
Steuerberater: Die Beratungskosten sind nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar, weil es sich nicht um Schulden der Verstorbenen handelt. Schließlich hat der Erbe den Berater beauftragt.
(FG Niedersachsen, Urteil v. 16.8.2011, 3 K 421/10; Revision beim BFH, Ii R 50/11).
Praxishinweis: Betroffene sollten sich mit einem Einspruch zur Wehr setzen und bis zur Entscheidung in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen.
Quelle: http://www.haufe.de/newsDetails?newsID=1317903019.39&d_start:int=1&topic=Recht&topicView=Recht
Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen Regelungen des
Die drei Beschwerdeführer wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die unterschiedlichen Steuersätze, Freibeträge und Steuerbefreiungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung des Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24. Dezember 2008, durch die sie als Erblasser unmittelbar in der Ausübung ihrer Testierfreiheit betroffen seien. …
Pressemitteilung Nr. 112/2010 vom 3. Dezember 2010
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-112.html