Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen Veröffentlicht am 18. Oktober 201114. Juli 2017 von N.J.Elles Lücken oder Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten rechtfertigen für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit. BGH, Beschluss vom 27. September 2011 – X ZR 142/08