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Als gesetzlich festgelegter „Träger öffentlicher Belange“ gibt die IHK Berlin zu jedem Bebauungsplanentwurf gemäß §4 BauGB sowie jedem Planfeststellungsverfahren und jeder Änderung des Flächennutzungsplans eine Stellungnahme ab, wenn unternehmerische Interessen berührt werden. Die durch die IHK Berlin geäußerten Bedenken und Anregungen müssenmehr erfahren