Vereinbart ein potenzieller Erbe mit weiteren Miterben eine Abfindung dafür, dass er auf seinen Anteil am Nachlass verzichtet, muss er darauf keine Erbschaftsteuer zahlen. Zu diesem Urteil kam der Bundesfinanzhof (BFH) und wandte sich damit von seiner bisherigen Rechtsprechung ab (Az.: II R 34/09). Quelle: http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/erbverzicht-abfindung-ist-steuerfrei.php